Die Anhängerkupplungen, wie wir sie in Europa verwenden, sind in mehreren Punkten normiert. Das bedeutet, dass sich jeder Anhängerkupplungshersteller an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten muss: Der Kugelkopf hat einen Durchmesser von 49,61–50 mm und der Hals einen Durchmesser von 27–29 mm. Diese Abmessungen ermöglichen es den Herstellern von Fahrradträgern, universelle Modelle anzubieten.

Dennoch gibt es einige Ausnahmen. Es sind spezielle „Fahrradträger-Anhängerkupplungen“ im Umlauf, die ausschließlich für die Nutzung in Kombination mit einem Fahrradträger zugelassen sind. Es darf kein Anhänger oder Wohnwagen damit gezogen werden – genau genommen handelt es sich also nicht um eine echte Anhängerkupplung. Da Fahrer von Hybridfahrzeugen jedoch gerne einen Fahrradträger nutzen möchten und dies erlaubt ist, haben verschiedene Hersteller unterschiedliche Lösungen entwickelt, die je nach Marke variieren.
Neben der Passform auf der Anhängerkupplung (was zu 98 % der Fall ist) ist es von entscheidender Bedeutung, die maximale Stützlast der Anhängerkupplung zu beachten. Diese Stützlast (vertikale Kraft) ist auf dem Typenschild angegeben, in der Typgenehmigung verankert und darf gesetzlich nicht überschritten werden. Das Typenschild befindet sich meist neben der Steckdose. Falls nicht, fragen Sie Ihren Händler. Derzeit ist die Stützlast die einzige Referenz für das maximal zulässige Gewicht der Anhängerkupplung beim Einsatz eines Fahrradträgers. Offiziell ist dies zwar nicht ganz korrekt (daran wird auf europäischer Ebene gearbeitet), aber bis auf Weiteres ist dies der einzige gesetzliche Richtwert, der eingehalten werden muss. Die maximale Stützlast sowie die Zuglast werden von Auto- und Anhängerkupplungsherstellern anhand vieler Faktoren festgelegt, wie etwa der Befestigung am Auto, dem Fahrgestell, der Motorleistung, der Federung und den Fahreigenschaften. Zudem wird eine Anhängerkupplung durch einen Fahrradträger stärker beansprucht als durch das Ziehen eines Anhängers. Es ist daher äußerst wichtig zu wissen, ob das Fahrzeug für diesen Einsatz geeignet ist. Viele beliebte Kleinwagen haben lediglich eine Stützlast von 50 kg, wodurch der Transport von zwei E-Bikes schnell in den kritischen Bereich gerät. Das Gewicht der meisten E-Bikes lässt sich jedoch reduzieren, indem der Akku (falls möglich) abgenommen wird.
ACHTUNG: Bei der Ermittlung der maximalen Stützlast muss selbstverständlich das Gewicht der Fahrräder zusammen mit dem Eigengewicht des Fahrradträgers addiert werden!